Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Astrum Autos AG mit Verbrauchern oder Unternehmern zur Planung und Ausführung von Landschafts- und Gartenarbeiten schließt. Dazu gehören insbesondere der Bau von Terrassen und Gartenwegen, die Installation von Bewässerungssystemen, die saisonale Pflege, Rasenanlagen, das Pflanzen von Bäumen und Stauden sowie die umfassende Gartengestaltung. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder den Beginn der Ausführung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Unsere Angebote sind freibleibend und ohne Verpflichtung zur Durchführung von Seiten Dritter. Die Preise verstehen sich abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Bei der Planung von Gartengestaltungen oder dem Bau von Terrassen können Materialkosten aufgrund von Marktschwankungen variieren; wir informieren Sie bei signifikanten Preiserhöhungen umgehend. Die Ausführung umfasst die fachgerechte Installation unserer Kernleistungen: Bewässerungstechnik, Raseninstallation, Pflanzungen und Pflegetermine nach vereinbartem Plan.
Die Haftung für Schäden beschränkt sich auf den vertragstypischen Schaden, sofern wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Dies gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftungshöchstgrenze auf das vorhersehbare, typischerweise eintretende Schadensmaß beschränkt ist. Bei der saisonalen Gartenpflege und dem Pflanzen von Bäumen haften wir nicht für Schäden durch höhere Gewalt wie extreme Sturmereignisse oder lang anhaltende Dürreperioden, die trotz fachgerechter Beratung und Ausführung unvermeidbar sind.
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz. Details zur Nutzung Ihrer Daten im Zusammenhang mit Auftragsabwicklung, Rechnungsstellung und Kundenkommunikation finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wir nutzen Ihre Kontaktdaten ausschließlich zur Erfüllung des Gartenpflegevertrags oder zur Information über angebotene Dienstleistungen wie Terrassenbau oder Bewässerungsinstallationen, soweit Sie eingewilligt haben.
Sämtliche von Astrum Autos AG erstellten Gartengestaltungspläne, Pflanzlisten und technischen Zeichnungen für Bewässerungssysteme oder Terrassenunterbauten bleiben urheberrechtliches Eigentum des Unternehmens. Sie dürfen diese Dokumente nur für den Zweck des mit uns geschlossenen Projekts nutzen. Eine Weitergabe an Dritte zur Ausführung durch andere Handwerker ist ohne unsere schriftliche Genehmigung unzulässig. Das Eigentum an verbautem Material (z.B. Steine für Wege, Bewässerungsrohre, Pflanzen) geht erst über, wenn wir die volle Vergütung erhalten haben.
Sie können den Vertrag zur saisonalen Gartenpflege jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Bei einmaligen Projekten wie dem Bau einer Terrasse oder der Anlage eines Rasens ist ein Rücktritt nur bei schwerwiegender Störung der Vertragsdurchführung möglich, wobei wir Ihnen eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen müssen. Im Falle einer Kündigung durch Sie nach Projektbeginn haben wir Anspruch auf Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen (z.B. ausgehobene Beete, installierte Leitungen) und entstehende Ausfallkosten.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Astrum Autos AG und unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern Sie Verbraucher sind, bleibt Ihr gesetzlicher Wohnsitz als Gerichtsstand unberührt. Bei Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Wir bieten Ihnen im Streitfall zunächst die Möglichkeit einer gütlichen Einigung an, um langwierige Verfahren bei Projekten zur Gartengestaltung oder Pflegetechnik zu vermeiden.
Sie genießen als Verbraucher alle gesetzlichen Mängelrechte nach den §§ 434 ff. BGB. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen (Terrassenbau, Bewässerung, Rasen, Pflanzungen) beträgt zwei Jahre ab Abnahme des Werkes. Wir garantieren fachgerechte Ausführung unserer Gartenarbeiten. Reklamationen über die Qualität von Pflanzen oder die Funktion der Bewässerungssystemen sind uns innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des Mangels schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Mängeln haben Sie das Recht auf Nacherfüllung, entweder durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Leistung.